Die geplante provisorische Asylunterkunft beim Stufenpumpwerk „Unterneerach“ darf nicht gebaut werden. Das Zürcher Baurekursgericht hat den Rekurs des Gemeinderats Neerach gegen eine negative Verfügung der kantonalen Behörden abgewiesen.
Damit ist klar: Der Standort östlich der Umfahrungsstrasse, in der Landwirtschafts- und Moorlandschaftszone, ist rechtlich nicht genehmigungsfähig.
Die Richter argumentieren, dass für eine Ausnahmebewilligung eine besondere Standortgebundenheit notwendig sei. Diese liege nicht vor, weil es innerhalb der Bauzonen mehrere geeignete Alternativen gebe – und Asylunterkünfte dort grundsätzlich zonenkonform seien.
Bereits im Sommer hatte die Gemeindeversammlung das Projekt für eine neue Unterkunft an der Juchstrasse an den Gemeinderat zurückgewiesen. In der Folge prüfte dieser nochmals den früheren Standort beim Stufenpumpwerk, wo von 2003 bis 2012 schon einmal eine provisorische Unterkunft gestanden hatte.
Doch selbst damals war die Bewilligung nur befristet und mehrfach mit dem Hinweis verlängert worden, dass Alternativen zu schaffen seien. Heute sei die Situation anders, so das Gericht: „Es steht objektiv ein Alternativstandort in der Bauzone zur Verfügung.“
Auch die vom Gemeinderat vorgebrachten Argumente – etwa die bereits vorhandene Infrastruktur oder die aktuelle Weltlage – konnten das Gericht nicht überzeugen.
Der Standort sei teuer, isoliert und schwer sozial kontrollierbar. Das spreche gegen eine erneute Ausnahme.
Der Gemeinderat Neerach akzeptiert das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht. Wie es nun mit der Suche nach einem neuen Standort weitergeht, ist offen.