Die Besetzung eines Waldstücks in Rümlang durch Klimaaktivistinnen und -aktivisten im April 2023 sorgt weiter für Schlagzeilen – diesmal mit einem juristischen Paukenschlag. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die von der Polizei geforderten Kosten in Höhe von rund 22'000 Franken nicht rechtens sind.
Die Aktivistinnen hatten das Waldstück besetzt, um gegen die geplante Erweiterung einer Bauschuttdeponie zu protestieren. Nach zwei Wochen wurde das Gelände von der Polizei geräumt. Für den Einsatz verlangte die Sicherheitsdirektion Geld – bis zu 5000 Franken pro Person. Dagegen wehrten sich die Betroffenen juristisch. Erst ohne Erfolg, dann mit einem klaren Entscheid vor Verwaltungsgericht.
Laut dem Bericht der Limmattaler Zeitung fehlt für die geforderte Kostenüberwälzung eine gesetzliche Grundlage. Das Gericht stellt fest, dass das Gesetz nicht präzise genug formuliert sei, um Betroffene über mögliche finanzielle Folgen ihres Protests aufzuklären. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht, aber bereits jetzt wegweisend.
Der Fall hat Signalwirkung. Schon im Sommer hatte das Bezirksgericht Dielsdorf mehrere der Waldbesetzer strafrechtlich freigesprochen. Und auch im November gab es Rückenwind für die Bewegung: Das Baurekursgericht stoppte das umstrittene Deponieprojekt – unter anderem wegen Naturschutzbedenken.
Ob die Geschichte damit endet, ist unklar. Das Verwaltungsgerichtsurteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Zudem tritt am 1. Januar 2026 eine Gesetzesänderung in Kraft: Der Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative erlaubt künftig, Polizeikosten vorsätzlich handelnden Personen in Rechnung zu stellen.